Friedhof

Ein- / Mehrstelliges Wahlgrab

  • Einzelgrab: Grabstelle für eine Sargbestattung und eine weitere Urnenbestattung oder für zwei Urnenbestattungen
  • Mehrstelliges Grab: Grabstelle für 2 Sargbestattungen sowie Urnenbestattungen
  • Nutzungsrecht 20 / 30 Jahre, Verlängerung möglich
  • Individuelle Grabgestaltung ist möglich.

Wahlgrab – Urnengrab mit Euonymushecke

  • Grabstelle für 2 Urnenbestattungen
  • Nutzungsrecht 20 Jahre, Verlängerung möglich
  • Einfassung mit Euonymushecke
  • Individuelle Grabgestaltung ist möglich.

Erdgrab

  • Familienstellen nach altem Recht
  • Grabstelle für 2, 3 oder 4 Sargbestattungen und weitere Urnenbestattungen
  • Nutzungsrecht 20 / 30 Jahre, Verlängerung möglich
  • Individuelle Grabgestaltung ist möglich.

Einheitlich gestaltetes Reihengrab – Efeuhügel

  • Grabstelle für eine Sarg- oder Urnenbestattung
  • Lage der Grabstätte wird vom Friedhofsträger vorgeschrieben.
  • Nutzungsrecht 20 Jahre, Verlängerung ist nicht möglich.
  • Pflege der Anlage durch den Friedhofsträger
  • Einmalige Zahlung aller Gebühren

Urnengemeinschaftsanlage

  • Gemeinschaftsanlage für eine begrenzte Anzahl Urnenbestattungen
  • Lage der Grabstätte wird vom Friedhofsträger vorgeschrieben.
  • Nutzungsrecht 20 Jahre, Verlängerung ist nicht möglich.
  • Stein mit Namen, Lebens- & Sterbejahr der Verstorbenen
  • Pflege der Anlage durch den Friedhofsträger
  • Einmalige Zahlung aller Gebühren

Informationsmaterial

Flyer Friedhof Cunewalde

Gebührenordnung Friedhof Cunewalde (02.12.2021)

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